Behandlung

Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Störungsbildern finden Sie bei Kindern, bei Jugendlichen und bei Erwachsenen.

Interessant sind auch die zusätzlichen Behandlungsmöglichkeiten des K-Tapings und diese des Novafons.

In unserer Praxis werden Patienten aller Krankenkassen (privat & gesetzlich Versicherte) behandelt. 

Die logopädische Behandlung erfolgt ausschließlich auf Verordnung vom Arzt hin. Eine gültige Verordnung - nicht älter als 28 Tage -  muss bereits beim ersten Termin vorliegen und mitgebracht werden.

Die Erstverordnungen sollten je nach Störungsbild vom zutreffenden Facharzt ausgestellt werden, wie zum Beispiel von:

  • Kinderärzten
  • Hals-Nasen-Ohren-Ärzten (auch Phoniater oder Pädaudiologen)
  • Kinder- und Jugendpsychiatern, Psychiatern
  • Zahnärzten bzw. Kieferorthopäden
  • Neurologen
  • Hausärzten (Allgemeinmediziner), vor allem aber bei Folgeverordnungen


Der erste Termin wird immer für eine ausführliche Anamneseerhebung (Erhebung der Krankheitsgeschichte) und eine speziell angepasste Diagnostik genutzt. Im Anschluss daran wird ein individueller Behandlungsplan für jeden Patienten erstellt, um eine geeignete Therapiemethode zu finden, um wiederum schnellstmöglich die erwünschten Therapieerfolge zu erzielen.

Zuzahlung: Außerdem sind volljährige Patienten dazu verpflichtet, nach Durchführung der logopädischen Behandlungen eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung zu leisten. Diese Zuzahlung setzt sich aus 10€ Verordnungspauschale und anteilig 10% des Behandlungswertes zusammen. Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche U18 und Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis ihrer Krankenkasse.

 
 
 
 
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